Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Hochschullehrers wegen sexueller Nötigung

BGH, Mitteilung vom 13. 3. 1997 – 15/97 (lexetius.com/1997,474)

[1] Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision eines Professors vom Fachbereich Psychologie der Universität Konstanz verworfen.
[2] Das Landgericht Konstanz hatte ihn wegen sexueller Nötigung und Nötigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Nach den Urteilsfeststellungen hat er eine seiner Doktorandinnen am Arbeitsplatz – einem Schlaflabor – sexuell bedrängt. Den Versuch der Geschädigten, sich seiner räumlichen Nähe zu entziehen, hat er zunächst durch Drohung mit der Beeinträchtigung ihres Promotionsverfahrens vereitelt. In einem anderen Fall hat er sie mit physischer Gewalt zur Duldung rechtlich erheblicher sexueller Handlungen genötigt und schließlich im dritten Fall durch feste Umarmung am Entfliehen gehindert, sie festgehalten und ihr gegen ihren wiederholt erklärten Willen einen "Zungenkuß" gegeben. Das Landgericht hat seine Überzeugung von der Schuld des Angeklagten im wesentlichen auf die Aussage des Tatopfers gestützt.
[3] Weder diese Beweiswürdigung noch die rechtliche Wertung der Handlungen durch das Landgericht sind vom Bundesgerichtshof beanstandet worden; auch in der Strafzumessung des Landgerichts konnte der Senat keinen rechtlichen Fehler zum Nachteil des Angeklagten finden.
BGH, Urteil vom 13. 3. 1997 – 1 StR 772/96