Suchen nach:
im Volltext
in Auswahl
Auswahl (mehr)
BGH Lexetius.com/2000,347: drucken
Informationen
Verzeichnisse
Gericht
EuGH
EuG
BVerfG
BGH
BVerwG
BFH
BAG
BSG
Textart Urteil
Beschluss
Mitteilung
Ordnung Verkündung
Veröffentlichung


Sachgebiete
Verbindungen

Bundesgerichtshof

BeurkG § 13 Abs. 2

Eine Sammelbeurkundung nach § 13 Abs. 2 BeurkG setzt voraus, daß den Beteiligten bei der ersten Verlesung klar ist, daß der übereinstimmende Inhalt nur einmal verlesen wird.

BGH, Beschluss vom 16. 3. 2000 - V ZR 168/ 99; OLG Frankfurt am Main; LG Gießen (Lexetius.com/2000,347 [2000/10/192])

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 16. März 2000 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Wenzel und die Richter Dr. Lambert-Lang, Prof. Dr. Krüger, Dr. Klein und Dr. Lemke beschlossen:

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16. März 1999 wird nicht angenommen.

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg. Das Berufungsgericht hat die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 BeurkG zu Recht verneint. Die Norm setzt voraus, daß den Beteiligten bei der ersten Verlesung klar ist, daß es sich um eine Sammelbeurkundung handelt. Anderenfalls ist eine ausreichende Belehrung (§ 17 BeurkG) nicht generell gewährleistet.

Die Kläger tragen die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Streitwert: 190. 000 DM

Search powered by