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BVerfG Lexetius.com/2000,4876: drucken
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Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Beschluss vom 24. 10. 2000 - 2 BvC 1/ 00 (Lexetius.com/2000,4876)

In dem Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerde des Herrn W …, gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. September 1999 - WP 14/ 98 - (BTDrucks 14/ 1560) und Antrag auf Zulassung des Herrn Walter Lohse, Bachwisstraße 6, Herisau, als Beistand für den Beschwerdeführer hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Präsidentin Limbach, Sommer, Jentsch, Hassemer, Broß, Osterloh, Di Fabio am 24. Oktober 2000 gemäß § 24 BVerfGG beschlossen:

Der Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung von Herrn Walter Lohse, Bachwisstraße 6, Herisau, als Beistand wird abgelehnt.

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe: 1. Der Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung von Herrn Walter Lohse als Beistand nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG ist unbegründet.

Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfGE 8, 92 [94]; - 68, 360 [361] und Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Februar 1994 - 1 BvR 105/ 94 -, NJW 1994, S. 1272). Beide Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt.

2. Die Beschwerde ist aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 21. Juni 2000 mitgeteilten Gründen unzulässig.

Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.