Existenzgründungszuschuss für selbständige Tätigkeit in Luxemburg
BSG, Mitteilung vom 27. 8. 2008 – 41/08 (lexetius.com/2008,2121)
[1] Arbeitnehmer können einen Existenzgründungszuschuss auch dann beanspruchen, wenn sie als Grenzpendler unter Beibehaltung ihres deutschen Wohnsitzes eine selbständige Tätigkeit im Ausland aufnehmen. Dies hat der 11. Senat im Falle eines Arbeitnehmers entschieden, der seine Arbeitslosig-keit durch Aufnahme einer Tätigkeit als Rechtsanwalt in Luxemburg beendet, seinen deutschen Wohnsitz aber beibehalten hatte.