Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 24. Dezember 2003

Vorwort

In der juristischen Praxis steht der Gesetzesanwender immer wieder vor dem Problem, dass das neue Gesetz auf den alten Fall nicht anwendbar ist. Er muss deshalb die anwendbare Fassung beschaffen. Zur Verfügung stehen regelmäßig nur die aktuelle Konsolidierung, übergangsweise noch die vorherige Konsolidierung und die im Bundesgesetzblatt verkündeten Änderungsgesetze. Wenn die aktuelle Konsolidierung für den alten Fall bedeutungslos, ältere Konsolidierungen mangels Angaben zum Geltungszeitraum der Vorschriften gefährlich und Änderungsgesetze praktisch unlesbar sind, steigt das Haftungsrisiko enorm.

Die Lösung für dieses Problem besteht darin, Gesetze in der Form einer - wie ich es nenne - historisch-synoptischen Edition darzustellen. In einer solchen Edition sind sämtliche Fassungen der Paragrafen für einen bestimmten Zeitraum übersichtlich und integriert mit Angaben zum Inkrafttreten und zu den Änderungen enthalten.

Benutzung

Der Gesetzestext wird durch eine Liste der berücksichtigten Änderungsgesetze eingeleitet. Weil auf diese Gesetze im Text fortlaufend verwiesen wird, habe ich kurze Bezeichnungen dafür definiert.

Der Text ist nach den Abschnittsüberschriften der aktuellen Gesetzesfassung gegliedert. Die Abschnittsüberschriften der älteren Fassungen sind im Text eingeschlossen in runde Klammern ebenfalls aufgeführt. Sie befinden sich regelmäßig unmittelbar unter den aktuellen Abschnittsüberschriften. Falls neue Paragrafen eingefügt wurden, finden sie sich unmittelbar vor den alten Paragrafen.

Paragrafen mit derselben Nummer werden blockweise dargestellt. Die Fassungen der Paragrafen sind dabei zeitlich umgekehrt sortiert, so dass die jüngere vor der älteren steht. Die Paragrafen werden mit Angaben zu deren Geltungszeitraum in eckigen Klammern eingeleitet und durch eine Synopse zur vorherigen Fassung abgeschlossen. Änderungen, die nur die Überschrift eines Paragrafen betreffen, werden nicht in einer eigenen Synopse dargestellt. Sowohl diese Fälle als auch überholende Gesetzesänderungen (ein jüngeres Änderungsgesetz tritt früher in Kraft als ein älteres) werden in verschränkten Geltungszeiträumen erfasst. Der Geltungszeitraum beginnt hier bei mehreren Zeitpunkten, die durch Komma voneinander getrennt sind, und endet bei mehreren Zeitpunkten. Die ändernden Vorschriften des jeweiligen Änderungsgesetzes werden in den Paragrafen an der entsprechenden Stelle in einleitenden Fußnoten nachgewiesen. Diese Fußnoten beziehen sich jeweils auf das ganze betreffende Element, zum Beispiel Paragraf, Überschrift, Absatz, Satz, Nummer, Buchstabe, Doppelbuchstabe und Strich. Dabei hat die speziellere Fußnote Vorrang. Bei verschränkten Geltungszeiträumen kann mit Hilfe dieser Fußnoten unterschieden werden, welche Änderung in welchem Zeitraum galt. Bei den Synopsen steht die jüngere Fassung links und die ältere rechts. Die Änderungen, die erforderlich sind, um die jeweils jüngere Fassung zu erhalten, sind kursiv gekennzeichnet. Der kursive Text links wurde durch die Änderung hinzugefügt und der kursive Text rechts entfernt.

Hinweise

Die Paragrafen habe ich zur besseren Orientierung mit Satznummern in eckigen Klammern versehen.

Thomas Fuchs, Mannheim 2008