Hilfe zur SuchmaschineDie Suchmaske besteht aus vier Elementen, nämlich den Eingabezeilen "im Volltext" und "in Auswahl", dem Menü "Auswahl" und dem Startbefehl "Los!". Die Eingabezeilen dienen kombiniert mit dem Menü dazu, Suchanfragen zu formulieren, die mit dem Startbefehl an die Datenbank übermittelt werden. 1. BegriffeEine Anfrage kann aus Begriffen und Operatoren zusammengesetzt werden. Dabei wird zwischen zwei Arten von Begriffen unterschieden: Einzelbegriffe und Wendungen. Ein Einzelbegriff entspricht einem einzelnen Wort, das durch beliebig miteinander kombinierte Buchstaben und/oder Ziffern gebildet werden kann. Umlaute sind zulässig, Sonderzeichen werden dagegen ignoriert oder führen zu einem Fehler. Groß- oder Kleinschreibung spielt keine Rolle. wort 10 wort1
Eine Wendung besteht aus einer beliebigen, in doppelte Anführungszeichen eingeschlossenen Kombination von Wörtern. "wort1 wort2"
Tipps: Wenn Sie nach einer bestimmten Rechtsquelle, z. B. § 823 BGB, oder nach einem bestimmten Aktenzeichen, z. B. 1 BvR 1/02, suchen, sollten Sie beachten, dass es sich um eine Wendung handelt. Es sind also folgende Anfragen empfehlenswert: "823 bgb" "1 bvr 1 02"
2. FelderBegriffe beziehen sich stets auf bestimmte Felder eines Textes, und zwar entweder auf ein voreingestelltes Feld oder auf ein explizit angegebenes. In den Texten können die folgenden, weitgehend selbsterklärenden Felder enthalten sein: ueberschrift*, sachgebiet, stichwort, rechtsquelle, leitsatz, gericht, fundstelle*, textart, verkuendung, aktenzeichen, textname, vorinstanz und volltext. Bei den mit einem Sternchen gekennzeichneten Feldern handelt es sich um nichtamtliche. Welche von den Feldern tatsächlich enthalten sind, hängt davon ab, welche das jeweilige Gericht bereitstellt. In den Eingabezeilen "im Volltext" und "in Auswahl" sind als Felder "volltext" und das im Menü "Auswahl" angegebene Feld voreingestellt. Andere Felder können durchsucht werden, indem der Feldname gefolgt von einem Doppelpunkt und dem gesuchten Begriff angegeben wird. textart:mitteilung akzenzeichen:"1 bvr 1 02"
Die Voreinstellung und explizit angegebene Felder können gleichzeitig genutzt werden. verfassungswidrig gericht:bverfg
Feldangaben beziehen sich ausschließlich auf den direkt folgenden Begriff. Um mehrere Begriffe einzubeiziehen, müssen sie in Klammern eingeschlossen werden. gericht:(eugh eug)
Tipps: In "rechtsquelle" werden entscheidungstragende Paragrafen zitiert. Beachten Sie, dass das Gesetz hier vorangestellt wird, z. B. "BGB § 823". rechtsquelle:"bgb 823"
"gericht" enthält ausschließlich die üblichen Kurzbezeichnungen, nämlich EuGH, EuG, BVerfG, BGH, BVerwG, BFH, BAG und BSG. gericht:eugh
"fundstelle" bezieht sich ausschließlich auf die datenbankeigene, z. B. 2001,1. fundstelle:"2001 1"
"verkuendung" enthält das Datum der Verkündung der Entscheidung durch das Gericht, "veroeffentlichung" das Datum der Veröffentlichung bei lexetius.com. Datumsangaben in Suchanfragen, die sich auf diese beiden Felder beziehen, sollten in der Notation JJJJMMTT formuliert werden, für den 1. 12. 2001 hieße es also 20011201. verkuendung:20011201
3. BegriffsmodifikatorenBegriffe können modifiziert werden, um die Suche zu erweitern. 3.1. PlatzhaltermodifikatorenEs stehen Einzel- und Mehrzeichenplatzhalter zur Verfügung. Ein einzelnes Zeichen wird durch ein Fragezeichen "?", mehrere Zeichen werden durch einen Asterisk "*" ersetzt. Mit dem Einzelzeichenplatzhalter wird nach Einzelbegriffen gesucht, die dem angegebenen entsprechen, wobei der Platzhalter durch genau ein beliebiges Zeichen (Buchstabe oder Ziffer) ersetzt sein darf. wo?t
Mit dem Mehrzeichenplatzhalter wird nach Einzelbegriffen gesucht, die dem angegebenen entsprechen, wobei der Platzhalter durch null oder mehrere beliebige Zeichen (Buchstaben und/oder Ziffern) ersetzt sein darf. wort* w*t
Die Platzhalter dürfen nicht als erstes Zeichen eines Einzelbegriffs verwendet werden. 3.2. ÄhnlichkeitsmodifikatorMit dem Ähnlichkeitsmodifikator können ähnlich klingende oder geschriebene Einzelbegriffe gesucht werden. Als Ähnlichkeitsmodifikator muss dem Einzelbegriff ein Tildezeichen "~" nachgestellt werden. wort~
3.3. NähemodifikatorMit dem Nähemodifikator können Wendungen gefunden werden, deren Wörter nicht direkt beieinander stehen. Als Nähemodifikator muss der Wendung ein Tildezeichen "~" gefolgt von der maximalen Wortdistanz nachgestellt werden. "wort1 wort2"~10
Tipps: Wenn Sie nach einer Rechtsquelle, z. B. § 823 BGB, suchen und sich wundern, dass relativ wenige Ergebnisse angezeigt werden, dann sollten Sie beachten, dass im Zusammenhang mit Paragrafen in der Regel auch Absätze, Sätze, Nummern usw. mitzitiert werden. Hier hilft der Nähemodifikator. Wenn Sie also Absätze berücksichtigen wollen, ist folgende Anfrage empfehlenswert: "823 bgb"~2
4. Boolesche OperatorenMit booleschen Operatoren können Begriffe logisch kombiniert werden. Untersützt wird "AND" ("&&"), "OR" ("||") und "NOT" ("!"). Die Operatoren müssen groß geschrieben werden. Außerdem gibt es noch die Operatoren "+" und "-", die eine ähnliche Funktion haben. 4.1. OR-OperatorDer OR-Operator ist der voreingestellte Verbindungsoperator. Wenn also zwischen zwei Begriffen kein Operator steht, dann wird der OR-Operator benutzt. Der OR-Operator verbindet zwei Begriffe und findet einen passenden Text, wenn mindestens einer von den Begriffen irgendwo im Text vorkommt. wort1 wort2 wort1 OR wort2 wort1 || "wort2 wort3" wort1 || (wort2 wort3)
4.2. AND-OperatorDer AND-Operator verbindet zwei Begriffe und findet einen passenden Text, wenn beide Begriffe irgendwo im Text vorkommen. wort1 AND wort2 wort1 && "wort2 wort3" wort1 && (wort2 wort3)
4.3. NOT-OperatorDer NOT-Operator verbindet zwei Begriffe und findet einen passenden Text, wenn der erste Begriff irgendwo im Text vorkommt und der zweite nicht vorhanden ist. wort1 NOT wort2 wort1 ! "wort2 wort3" wort1 ! (wort2 wort3)
4.4. Plus-OperatorDer Plus-Operator erfordert, dass der Begriff nach dem Pluszeichen (+) irgendwo in dem Text vorkommt. +wort +wort1 +wort2 +"wort1 wort2" +(wort1 wort2)
Der Unterschied zum AND-Operator wird aus folgendem Beispiel, bei dem das erste Wort vorhanden sein muss und das zweite vorhanden sein darf, deutlich: +wort1 wort2
4.5. Minus-OperatorDer Minus-Operator erfordert, dass der Begriff nach dem Minuszeichen (-) nicht in dem Text vorkommt. wort1 -wort2 wort1 -"wort2 wort3" wort1 -(wort2 wort3)
5. GruppierungenBegriffe können gruppiert werden, indem sie in Klammern gesetzt werden. Auf diese Weise kann z. B. die boolesche Logik besser kontrolliert werden. (wort1 || wort2) && wort3
6. BereichsoperatorenMit Hilfe der Bereichsoperatoren "[ TO ]" (inklusiv) und "{ TO }" (exklusiv) kann nach Begriffen, die innerhalb eines alphanummerischen Bereichs liegen, gesucht werden. Ein Bereich ergibt sich aus mindestens einem oder maximal zwei Begriffen. Beim inklusiven Bereichsoperator gehören die bereichsbegrenzenden Einzelbegriffe zur Ergebnismenge, beim exklusiven nicht. [wort TO] [wort1 TO wort3] verkuendung:[20011201 TO] verkuendung:[20011201 TO 20011231] verkuendung:{20011201 TO 20011231}
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