Urteil gegen Darmstädter Steinewerfer rechtskräftig
BGH, Mitteilung vom 18. 7. 2001 – 56/01 (lexetius.com/2001,2570)
[1] Die Angeklagten, drei US-amerikanische Schüler im Alter von 18, 17 bzw. 14 Jahren, hatten seit Herbst 1999 mehrfach bei Dunkelheit Autos mit Steinen beworfen. Am 27. Februar 2000 beschlossen sie, diese – wie sie es nannten- "Tradition" fortzusetzen und Steine von einer Fußgängerbrücke zu werfen, die über eine vierspurige Schnellstraße führt. Obwohl der Bruder eines der Angeklagten sie bereits früher darauf hingewiesen hatte, daß das Steinewerfen von der Brücke zu gefährlich sei, und es deshalb ablehnte, sich zu beteiligen, warfen die Angeklagten gegen 21 Uhr von der Brücke aus einer Höhe von etwa 10 Metern eine Schneeschaufel sowie zwei Steine gezielt auf die mit einer Geschwindigkeit von etwa 100 km/h unter der Brücke hindurchfahrenden Fahrzeuge, trafen jedoch nicht. Nachfolgende Fahrzeuge, die über die auf der Straße liegende Schneeschaufel und die Steine fuhren, wurden aber beschädigt und gerieten ins Schleudern. Die Angeklagten waren enttäuscht, daß sie ihr "Ziel" nicht erreicht hatten und beschlossen: "Das machen wir noch mal!". Um die "Trefferchancen" zu erhöhen, verwendeten sie Steine mit einem Gewicht von bis zu 8, 4 kg und postierten sich so, daß sie die herannahenden Fahrzeuge sehen und die Steine "präzise im richtigen Moment wie eine Bombe nach unten" fallen lassen konnten. "Um endlich Treffer zu erzielen," nahmen die Angeklagten nunmehr billigend in Kauf, daß Insassen der Autos von den Steinen tödlich getroffen werden konnten und daß es zu tödlichen Verkehrsunfällen kommen konnte.
[2] Einer der Angeklagten ließ einen 8, 4 kg schweren Sandsteinbrocken gezielt auf einen BMW fallen. Der Stein durchschlug die Windschutzscheibe, verletzte die 20jährige Fahrerin des BMW tödlich und deren 76jährige Großmutter schwer. Nachdem die Angeklagten festgestellt hatten, daß der BMW in den Graben gefahren war und zwei Autos angehalten hatten, deren Insassen Hilfe leisten wollten, ließen sie in kurzen Abständen auch die übrigen Steine gezielt fallen. Ein VW Golf, der über einen der Steine fuhr und ein Mini-Cooper, der in einen hochspringenden Stein hineinfuhr, wurden beschädigt. Ein 8, 3 kg schwerer Sandstein durchschlug die Windschutzscheibe eines Fiat Punto und verletzte den Fahrer am Oberarm. Schließlich ließ einer der Angeklagten den noch verbliebenen Granitpflasterstein auf einen Mercedes Benz fallen, dessen Fahrerin von dem Stein erschlagen wurde.
[3] Das Landgericht Darmstadt hat die Angeklagten unter anderem wegen zweifachen Mordes und wegen versuchten Mordes in drei weiteren Fällen zu Jugendstrafen von acht Jahren und sechs Monaten, acht Jahren bzw. sieben Jahren verurteilt.
[4] Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten durch Beschluß vom 10. Juli 2001 nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Darmstadt rechtskräftig.
BGH, Beschluss vom 10. 7. 2001 – 4 StR 175/01