Neue Richterin am Bundessozialgericht Dr. Miriam Meßling

BSG, Mitteilung vom 4. 10. 2016 – 20/16 (lexetius.com/2016,2914)

[1] Mit Wirkung zum 1. Oktober 2016 ist Dr. Miriam Meßling zur Richterin am Bundessozialgericht ernannt worden. Die Ernennungsurkunde wurde ihr am 29. Juni 2016 durch den Präsidenten des Bundessozialgerichts Dr. h. c. Peter Masuch ausgehändigt.
[2] Dr. Miriam Meßling wurde 1973 in Wuppertal geboren und studierte nach ihrem Abitur Rechtswissenschaften an den Universitäten Trier und Münster. Während ihres Studiums wurde sie durch die Studienstiftung des Deutschen Volkes gefördert. Im Anschluss promovierte sie zu einem europarechtlichen Thema.
[3] Von 2002 bis 2005 war Frau Dr. Meßling als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht tätig. In dieser Zeit trat sie im Sommer 2004 in die baden-württembergische Justiz ein. Nach Stationen am Sozialgericht Karlsruhe und Sozialgericht Freiburg, wo sie im Sommer 2007 zur Richterin auf Lebenszeit ernannt wurde, war Frau Dr. Meßling von März 2009 bis Februar 2011 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht abgeordnet. Im Herbst 2012 wurde sie zur Richterin am Landessozialgericht ernannt. Von Juli 2012 bis März 2013 war sie als Berichterstatterin an den Dienstrechtssenat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg abgeordnet. Seit April 2013 leitete sie im baden-württembergischen Ministerium der Justiz und für Europa ein Referat mit Zuständigkeiten unter anderem für Personalangelegenheiten des höheren Dienstes der Fachgerichtsbarkeiten sowie für das Recht des öffentlichen Dienstes.
[4] Dr. Miriam Meßling ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sie ist Autorin zahlreicher Fachaufsätze zum Sozialrecht und Kommentierungen insbesondere im Bereich der Sozialhilfe, der sozialen Pflegeversicherung sowie der gesetzlichen Krankenversicherung.
[5] Frau Dr. Meßling ist dem für Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsrecht zuständigen 7./8. Senat zugewiesen worden.