§ 2a BauGB. Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht
Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. Juni 1960
[1. Januar 2007] | [20. Juli 2004] |
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§ 2a. Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht | § 2a. Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht |
[1] Die Gemeinde hat im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizufügen. [2] In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens | [1] Die Gemeinde hat im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizufügen. [2] In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens |
1. die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und | 1. die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und |
2. in dem Umweltbericht nach der Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzesdarzulegen.[3] Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. | 2. in dem Umweltbericht nach der Anlage zu diesem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzesdarzulegen.[3] Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. |
[20. Juli 2004–1. Januar 2007]
1§ 2a. Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht. [1] Die Gemeinde hat im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizufügen. [2] In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens
- 1. die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und
- 2. in dem Umweltbericht nach der Anlage zu diesem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes
- Anmerkungen:
- 1. 20. Juli 2004: Artt. 1 Nr. 5, 7 des Gesetzes vom 24. Juni 2004.