§ 641h ZPO
Civilprozeßordnung vom 30. Januar 1877
[1. Januar 2002] | [1. Juli 1998] |
---|---|
§ 641h. Inhalt der Urteilsformel | § 641h |
Weist das Gericht eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft ab, weil es den Kläger oder den Beklagten als Vater festgestellt hat, so spricht es dies in der Urteilsformel aus. | Weist das Gericht eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft ab, weil es den Kläger oder den Beklagten als Vater festgestellt hat, so spricht es dies in der Urteilsformel aus. |
[1. Juli 1998–1. Januar 2002]
1§ 641h. Weist das Gericht eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft ab, weil es den Kläger oder den Beklagten als Vater festgestellt hat, so spricht es dies in der Urteilsformel aus.
- Anmerkungen:
- 1. 1. Juli 1998: Artt. 6 Nr. 43, 17 § 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 1997.