§ 421 FamFG. Inhalt der Beschlussformel
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vom 17. Dezember 2008
[1. September 2009]
1§ 421. Inhalt der Beschlussformel. Die Beschlussformel zur Anordnung einer Freiheitsentziehung enthält auch
- 1. die nähere Bezeichnung der Freiheitsentziehung sowie
- 2. den Zeitpunkt, zu dem die Freiheitsentziehung endet.
- Anmerkungen:
- 1. 1. September 2009: Artt. 1, 112 Abs. 1 Halbs. 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008.