§ 44a PStG. Nachweise nach einer Anerkennung trotz bestehender Vaterschaft

Personenstandsgesetz (PStG) vom 19. Februar 2007
[1. April 2026]
1§ 44a. Nachweise nach einer Anerkennung trotz bestehender Vaterschaft. Zur Prüfung der leiblichen Abstammung des Kindes von dem anerkennenden Mann nach § 1595a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangt das Standesamt die Vorlage des Ergebnisses einer genetischen Abstammungsuntersuchung nach § 17 des Gendiagnostikgesetzes, dem zufolge der anerkennende Mann der leibliche Vater des Kindes ist.
Anmerkungen:
1. 1. April 2026: Artt. 2 Nr. 3, 6 des Gesetzes vom 29. März 2026.

Umfeld von § 44a PStG

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