§ 42h PatG
Patentgesetz vom 5. Mai 1936
[1. Juli 1961–1. Januar 1981]
1§ 42h.
(1) Von einer Partei behauptete Tatsachen, über welche die Gegenpartei sich nicht erklärt hat, können für erwiesen angenommen werden.
(2) Erscheint in dem Termin keine der Parteien, so ergeht das Urteil auf Grund der Akten.
- Anmerkungen:
- 1. 1. Juli 1961: Artt. 1 § 1 Nr. 29, 6 § 22 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. März 1961.