§ 10 SGB XII. Leistungsformen

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe vom 27. Dezember 2003
[1. Januar 2011][1. Januar 2005]
§ 10. Leistungsformen § 10. Leistungserbringung
(1) Die Leistungen werden erbracht in Form von (1) Die Leistungen werden als Dienstleistung, Geldleistung oder Sachleistung erbracht.
1. Dienstleistungen,
2. Geldleistungen und
3. Sachleistungen.
(2) Zur Dienstleistung gehören insbesondere die Beratung in Fragen der Sozialhilfe und die Beratung und Unterstützung in sonstigen sozialen Angelegenheiten. (2) Zur Dienstleistung gehören insbesondere die Beratung in Fragen der Sozialhilfe und die Beratung und Unterstützung in sonstigen sozialen Angelegenheiten.
(3) Geldleistungen haben Vorrang vor Gutscheinen oder Sachleistungen, soweit dieses Buch nicht etwas anderes bestimmt oder mit Gutscheinen oder Sachleistungen das Ziel der Sozialhilfe erheblich besser oder wirtschaftlicher erreicht werden kann oder die Leistungsberechtigten es wünschen. (3) [1] Die Geldleistung hat Vorrang vor der Sachleistung, soweit nicht dieses Buch etwas anderes bestimmt oder die Sachleistung das Ziel der Sozialhilfe erheblich besser oder wirtschaftlicher erreichen kann oder die Leistungsberechtigten es wünschen. [2] Gutscheine und andere unbare Formen der Verrechnung gehören zu den Sachleistungen.
[1. Januar 2005–1. Januar 2011]
1§ 10. Leistungserbringung.
(1) Die Leistungen werden als Dienstleistung, Geldleistung oder Sachleistung erbracht.
(2) Zur Dienstleistung gehören insbesondere die Beratung in Fragen der Sozialhilfe und die Beratung und Unterstützung in sonstigen sozialen Angelegenheiten.
(3) [1] Die Geldleistung hat Vorrang vor der Sachleistung, soweit nicht dieses Buch etwas anderes bestimmt oder die Sachleistung das Ziel der Sozialhilfe erheblich besser oder wirtschaftlicher erreichen kann oder die Leistungsberechtigten es wünschen. [2] Gutscheine und andere unbare Formen der Verrechnung gehören zu den Sachleistungen.
Anmerkungen:
1. 1. Januar 2005: Artt. 1, 70 Abs. 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003.