§ 110e StPO

Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877
[1. Juli 2005–1. Januar 2008]
1§ 110e. Die durch den Einsatz des Verdeckten Ermittlers erlangten personenbezogenen Informationen dürfen in anderen Strafverfahren zu Beweiszwecken nur verwendet werden, soweit sich bei Gelegenheit der Auswertung Erkenntnisse ergeben, die zur Aufklärung einer in § 110a Abs. 1 bezeichneten Straftat benötigt werden; § 100d Abs. 6 bleibt unberührt.
Anmerkungen:
1. 1. Juli 2005: Artt. 1 Nr. 4, 8 des Gesetzes vom 24. Juni 2005.