§ 34 StPO. Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen
Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877
| [1. April 1924] | [1. Oktober 1879] | 
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| § 34 | § 34 | 
| Die durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie die[…], durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen. | Die durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie diejenigen, durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen. | 
    [1. Oktober 1879–1. April 1924]
    1§ 34. Die durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie diejenigen, durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen.
- Anmerkungen:
 - 1. 1. Oktober 1879: Erstes Gesetz vom 1. Februar 1877, § 1 des Zweiten Gesetzes vom 1. Februar 1877.