§ 34 StPO. Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen

Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877
[1. April 1924][1. Oktober 1879]
§ 34 § 34
Die durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie die[…], durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen. Die durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie diejenigen, durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen.
[1. Oktober 1879–1. April 1924]
1§ 34. Die durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie diejenigen, durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen.