§ 468 StPO. Kosten bei Straffreierklärung
Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877
[1. September 2004] | [1. April 1924] |
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§ 468 | § 468 |
Bei wechselseitigen Beleidigungen wird die Verurtheilung eines oder beider Theile in die Kosten dadurch nicht ausgeschlossen, daß einer […] oder beide für straffrei erklärt werden. | Bei wechselseitigen Beleidigungen oder Körperverletzungen wird die Verurtheilung eines oder beider Theile in die Kosten dadurch nicht ausgeschlossen, daß einer […] oder beide für straffrei erklärt werden. |
[1. April 1924–1. September 2004]
1§ 468. Bei wechselseitigen Beleidigungen oder Körperverletzungen wird die Verurtheilung eines oder beider Theile in die Kosten dadurch nicht ausgeschlossen, daß einer […] oder beide für straffrei erklärt werden.
- Anmerkungen:
- 1. 1. April 1924: §§ 43, 40 Abs. 4 der Verordnung vom 4. Januar 1924, Bekanntmachung vom 22. März 1924.