§ 23 WpPG
Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist (Wertpapierprospektgesetz - WpPG) vom 22. Juni 2005
[1. Oktober 2021]
- Anmerkungen:
- 1. 1. Oktober 2021: Artt. 4 Abs. 52 Nr. 2, 7 Abs. 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2016.