Verurteilung eines Hochschullehrers wegen sexueller Nötigung bestätigt

BGH, Mitteilung vom 7. 10. 1997 – 70/97 (lexetius.com/1997,524)

[1] Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision eines Professors für Tierökologie an der Universität Hohenheim durch einstimmigen Beschluß verworfen. Das Landgericht Stuttgart hatte ihn wegen sexueller Nötigung "mit Gewalt", begangen in einem Fall gegenüber einer Diplomandin und in vier Fällen gegenüber einer anderen Frau, einer Doktorandin, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten bei Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.
[2] Weder in der Beweiswürdigung noch in der Wertung der festgestellten Handlungen durch das Landgericht konnte der Senat einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten finden; das gilt auch für die tatrichterliche Strafzumessung.
[3] Damit ist die Verurteilung des Angeklagten rechtskräftig, was angesichts der Höhe der verhängten Strafe nicht ohne weiteres den Verlust seiner Beamtenstellung zur Folge hat.
BGH, Beschluss vom 30. 9. 1997 – 1 StR 514/97