Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in dem Verfahren über das Verbot des Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation

BVerwG, Mitteilung vom 22. 6. 2011 – 49/11 (lexetius.com/2011,2544)

[1] Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das in erster und letzter Instanz für nach dem Vereinsgesetz erlassene Verbote des Bundesministeriums des Innern zuständig ist, hat beschlossen, die mündliche Verhandlung in dem Verfahren über die Klage des Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation gegen das von dem Bundesministerium erlassene Vereinsverbot wiederzueröffnen.
[2] Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Beteiligten in der mündlichen Verhandlung vom 25. Mai 2011 einen gerichtlichen Vergleichsvorschlag unterbreitet (vgl. näher, insbesondere zum Inhalt des vorgeschlagenen Vergleichs: Pressemitteilung Nr. 42/2011). Das Bundesministerium des Innern hat den Vergleichsvorschlag abgelehnt und weitere Tatsachen vorgetragen, die das Vereinsverbot rechtfertigen sollen. Der entscheidungserhebliche Sachverhalt bedarf unter Berücksichtigung dieses Vortrags weiterer Aufklärung.
BVerwG, Beschluss vom 22. 6. 2011 – 6 A 2.10