Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871

1§ 256. 2Führungsaufsicht, Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall.
3(1) In den Fällen der §§ 249 bis 255 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
4(2) [1] In den Fällen der §§ 253 und 255 sind die §§ 43a, 73d anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat. [2] § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
5§ 256. Führungsaufsicht. In den Fällen der §§ 249 bis 255 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
[1. Mai 1986][1. Januar 1975]
§ 256. Führungsaufsicht § 256. Führungsaufsicht
In den Fällen der §§ 249 bis 255 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1). In den Fällen der §§ 249 bis 255 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1 Nr. 2).
6§ 256. Führungsaufsicht. In den Fällen der §§ 249 bis 255 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1 Nr. 2).
7§ 256. Neben einer wegen Raubes oder Erpressung erkannten Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr kann auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden.
[1. April 1970][1. Januar 1872]
§ 256 § 256
Neben einer wegen Raubes oder Erpressung erkannten Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr kann auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden. Neben der wegen Erpressung erkannten Gefängnißstrafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und neben der wegen Raubes oder Erpressung erkannten Zuchthausstrafe auf Zulässigkeit von Polizei-Aufsicht erkannt werden.
8§ 256. Neben der wegen Erpressung erkannten Gefängnißstrafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und neben der wegen Raubes oder Erpressung erkannten Zuchthausstrafe auf Zulässigkeit von Polizei-Aufsicht erkannt werden.
Anmerkungen:
1. 1. Mai 1986: Artt. 1 Nr. 18, 10 des Gesetzes vom 13. April 1986.
2. 1. Dezember 1994: Artt. 1 Nr. 16 Buchst. a, 19 des Gesetzes vom 28. Oktober 1994.
3. 1. Dezember 1994: Artt. 1 Nr. 16 Buchst. b, 19 des Gesetzes vom 28. Oktober 1994.
4. 1. Dezember 1994: Artt. 1 Nr. 16 Buchst. c, 19 des Gesetzes vom 28. Oktober 1994.
5. 1. Mai 1986: Artt. 1 Nr. 18, 10 des Gesetzes vom 13. April 1986.
6. 1. Januar 1975: Artt. 19 Nr. 130, 326 Abs. 1 des Gesetzes vom 2. März 1974.
7. 1. April 1970: Artt. 1 Nr. 72, 105 Nr. 2 des Gesetzes vom 25. Juni 1969.
8. 1. Januar 1872: Gesetz vom 15. Mai 1871.