§ 71 BNatSchG. Strafvorschriften
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009
[24. August 2017]
1§ 71. Strafvorschriften.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in
bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht, die sich auf ein Tier oder eine Pflanze einer streng geschützten Art bezieht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer entgegen Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 61 vom 3.3.1997, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 398/2009 (ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 5) geändert worden ist, ein Exemplar einer in Anhang A genannten Art
- 1. verkauft, kauft, zum Verkauf oder Kauf anbietet oder zu Verkaufszwecken vorrätig hält oder befördert oder
- 2. zu kommerziellen Zwecken erwirbt, zur Schau stellt oder verwendet.
(3) Wer in den Fällen der Absätze 1 oder 2 die Tat gewerbs- oder gewohnheitsmäßig begeht, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
5(4) Erkennt der Täter in den Fällen der Absätze 1 oder 2 fahrlässig nicht, dass sich die Handlung auf ein Tier oder eine Pflanze einer dort genannten Art bezieht, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
- Anmerkungen:
- 1. 13. Juni 2012: Artt. 2 Nr. 3, 5 S. 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011.
- 2. 24. August 2017: Artt. 7 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa, 18 Abs. 1 des Gesetzes vom 17. August 2017.
- 3. 24. August 2017: Artt. 7 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb, 18 Abs. 1 des Gesetzes vom 17. August 2017.
- 4. 24. August 2017: Artt. 7 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. cc, 18 Abs. 1 des Gesetzes vom 17. August 2017.
- 5. 24. August 2017: Artt. 7 Nr. 3 Buchst. b, 18 Abs. 1 des Gesetzes vom 17. August 2017.
- 6. 24. August 2017: Artt. 7 Nr. 3 Buchst. c, 18 Abs. 1 des Gesetzes vom 17. August 2017.
- 7. 24. August 2017: Artt. 7 Nr. 3 Buchst. c, 18 Abs. 1 des Gesetzes vom 17. August 2017.