§ 164 BauGB. Anspruch auf Rückübertragung

Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. Juni 1960
[29. Oktober 1960–1. August 1979]
1§ 164. Anfechtung einer vorzeitigen Besitzeinweisung. Hat ein Beteiligter gegen eine vorzeitige Besitzeinweisung Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt, so sind Zwangsmaßnahmen zur Verschaffung des tatsächlichen Besitzes nur mit Zustimmung des Gerichts zulässig, bei dem die Sache anhängig ist.
Anmerkungen:
1. 29. Oktober 1960: § 189 Abs. 1 des Gesetzes vom 23. Juni 1960.