§ 612 ZPO. Organisationstermin
Civilprozeßordnung vom 30. Januar 1877
[1. April 2025]
1§ 612. Organisationstermin. [1] Der Commercial Court im ersten Rechtszug und die Commercial Chamber treffen mit den Parteien so früh wie möglich in einem Organisationstermin Vereinbarungen über die Organisation und den Ablauf des Verfahrens, sofern keine sachlichen oder organisatorischen Gründe entgegenstehen. [2] Die §§ 224, 296 und 356 gelten für Vereinbarungen, die im Rahmen eines Organisationstermins getroffen wurden, entsprechend.
- Anmerkungen:
- 1. 1. April 2025: Artt. 2 Nr. 5, 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 7. Oktober 2024.