§ 174 GenG. Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

Gesetz, betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz - GenG) vom 1. Mai 1889
[12. August 2021]
1§ 174. Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. § 9 Absatz 3 und 4 in der vom 12. August 2021 an geltenden Fassung findet erstmals auf die Festlegung von Zielgrößen ab dem 12. August 2021 Anwendung.
Anmerkungen:
1. 12. August 2021: Artt. 12 Nr. 4, 27 S. 1 des Gesetzes vom 7. August 2021.

Umfeld von § 174 GenG

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§ 175 GenG. Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie