§ 327a HGB. Erleichterung für bestimmte kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften
Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897
[10. Juni 2026]
1§ 327a. Erleichterung für bestimmte kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften. § 325 Absatz 4 Satz 1 und 3 sind auf eine Kapitalgesellschaft nicht anzuwenden, wenn sie ausschließlich zum Handel an einem organisierten Markt zugelassene Schuldtitel im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Wertpapierhandelsgesetzes mit einer Mindeststückelung von 100.000 Euro oder dem am Ausgabetag entsprechenden Gegenwert einer anderen Währung begibt.
- Anmerkungen:
- 1. 10. Juni 2026: Artt. 3 Nr. 3, 64 Abs. 5 des Gesetzes vom 4. Februar 2026.