§ 112 InsO. Kündigungssperre
Insolvenzordnung (InsO) vom 5. Oktober 1994
[1. September 2001] | [1. Januar 1999] |
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§ 112. Kündigungssperre | § 112. Kündigungssperre |
Ein Miet- oder Pachtverhältnis, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der andere Teil nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht kündigen: | Ein Miet- oder Pachtverhältnis, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der andere Teil nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht kündigen: |
1. wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Miete oder Pacht, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist; | 1. wegen eines Verzugs mit der Entrichtung des Miet- oder Pachtzinses, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist; |
2. wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners. | 2. wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners. |
[1. Januar 1999–1. September 2001]
1§ 112. Kündigungssperre. Ein Miet- oder Pachtverhältnis, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der andere Teil nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht kündigen:
- 1. wegen eines Verzugs mit der Entrichtung des Miet- oder Pachtzinses, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist;
- 2. wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners.
- Anmerkungen:
- 1. 1. Januar 1999: § 335 des Ersten Gesetzes vom 5. Oktober 1994, Art. 110 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes vom 5. Oktober 1994.