§ 436 StPO. Entscheidung im selbständigen Einziehungsverfahren

Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877
[1. September 1935–1. Oktober 1950]
1§ 436. Die Erhebung der Anklage und die Eröffnung der Untersuchung erfolgen auf Grund einer Erklärung der mit der militärischen Überwachung des Wehrpflichtigen beauftragten Behörde.
Anmerkungen:
1. 1. September 1935: Artt. 7, 9 Nr. 7 des Gesetzes vom 28. Juni 1935.

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