§ 1 UKlaG. Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz - UKlaG) vom 26. November 2001
[1. Januar 2002]
1§ 1. Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestimmungen, die nach den §§ 307 bis 309 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unwirksam sind, verwendet oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, kann auf Unterlassung und im Fall des Empfehlens auch auf Widerruf in Anspruch genommen werden.
Anmerkungen:
1. 1. Januar 2002: Artt. 3, 9 Abs. 1 S. 3 des Gesetzes vom 26. November 2001.

Umfeld von § 1 UKlaG

§ 1 UKlaG. Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1a UKlaG. Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug