§ 39a BeurkG. Einfache elektronische Zeugnisse
Beurkundungsgesetz (BeurkG) vom 28. August 1969
[9. Juni 2017] | [1. April 2005] |
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§ 39a. Einfache elektronische Zeugnisse | § 39a. Einfache elektronische Zeugnisse |
(1) [1] Beglaubigungen und sonstige Zeugnisse im Sinne des § 39 können elektronisch errichtet werden. [2] Das hierzu erstellte Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. [3] Diese soll auf einem Zertifikat beruhen, das auf Dauer prüfbar ist. [4] Der Notar muss die Signatur selbst erzeugen und die elektronischen Signaturerstellungsdaten selbst verwalten. | [1] Beglaubigungen und sonstige Zeugnisse im Sinne des § 39 können elektronisch errichtet werden. [2] Das hierzu erstellte Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen werden. [3] Diese soll auf einem Zertifikat beruhen, das auf Dauer prüfbar ist. [4] |
(2) [1] Mit dem Zeugnis muss eine Bestätigung der Notareigenschaft durch die zuständige Stelle verbunden werden. [2] Das Zeugnis soll Ort und Tag der Ausstellung angeben. | Mit dem Zeugnis muss eine Bestätigung der Notareigenschaft durch die zuständige Stelle verbunden werden. [5] Das Zeugnis soll Ort und Tag der Ausstellung angeben. |
(3) Bei der Beglaubigung eines elektronischen Dokuments, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, soll das Ergebnis der Signaturprüfung dokumentiert werden. |
[1. April 2005–9. Juni 2017]
1§ 39a. Einfache elektronische Zeugnisse. [1] Beglaubigungen und sonstige Zeugnisse im Sinne des § 39 können elektronisch errichtet werden. [2] Das hierzu erstellte Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen werden. [3] Diese soll auf einem Zertifikat beruhen, das auf Dauer prüfbar ist. [4] Mit dem Zeugnis muss eine Bestätigung der Notareigenschaft durch die zuständige Stelle verbunden werden. [5] Das Zeugnis soll Ort und Tag der Ausstellung angeben.
- Anmerkungen:
- 1. 1. April 2005: Artt. 8 Nr. 2, 16 Abs. 1 des Gesetzes vom 22. März 2005.