§ 165 StPO. Richterliche Untersuchungshandlungen bei Gefahr im Verzug

Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877
[1. Oktober 1879–1. April 1924]
1§ 165. In den Fällen der §§ 163, 164 gebührt der Staatsanwaltschaft die weitere Verfügung.

Umfeld von § 165 StPO

§ 164 StPO. Festnahme von Störern

§ 165 StPO. Richterliche Untersuchungshandlungen bei Gefahr im Verzug

§ 166 StPO. Beweisanträge des Beschuldigten bei richterlichen Vernehmungen