§ 496 StPO. Verwendung personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte

Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877
[26. November 2019]
1§ 496. Verwendung personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte.
(1) Das Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte oder in elektronischen Aktenkopien ist zulässig, soweit dies für die Zwecke des Strafverfahrens erforderlich ist.
(2) Dabei sind
  • 1. die organisatorischen und technischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um den besonderen Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit gerecht zu werden, und
  • 2. die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung einzuhalten, insbesondere die Daten ständig verfügbar zu halten und Vorkehrungen gegen einen Datenverlust zu treffen.
2(3) Elektronische Akten und elektronische Aktenkopien sind keine Dateisysteme im Sinne des Zweiten Abschnitts.
Anmerkungen:
1. 1. Januar 2018: Artt. 1 Nr. 48, 33 Abs. 1 des Gesetzes vom 5. Juli 2017.
2. 26. November 2019: Artt. 1 Nr. 36, 29 des Gesetzes vom 20. November 2019.

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