§ 1a UKlaG. Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug
Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz - UKlaG) vom 26. November 2001
[29. Juli 2014]
1§ 1a. Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug. Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vorschriften des § 271a Absatz 1 bis 3, des § 286 Absatz 5 oder des § 288 Absatz 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zuwiderhandelt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
- Anmerkungen:
- 1. 29. Juli 2014: Artt. 2 Nr. 1, 5 S. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2014.