Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG) vom 23. Mai 2017 Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften Paragraf 1. Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes Paragraf 2. Begriffsbestimmungen Abschnitt 2. Gesundheitsschutz Unterabschnitt 1. Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz Paragraf 3. Schutzfristen vor und nach der Entbindung Paragraf 4. Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit Paragraf 5. Verbot der Nachtarbeit Paragraf 6. Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit Paragraf 7. Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen Paragraf 8. Beschränkung von Heimarbeit Unterabschnitt 2. Betrieblicher Gesundheitsschutz Paragraf 9. Gestaltung der Arbeitsbedingungen; unverantwortbare Gefährdung Paragraf 10. Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen Paragraf 11. Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen Paragraf 12. Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen Paragraf 13. Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzwechsel und betriebliches Beschäftigungsverbot Paragraf 14. Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber Paragraf 15. Mitteilungen und Nachweise der schwangeren und stillenden Frauen Unterabschnitt 3. Ärztlicher Gesundheitsschutz Paragraf 16. Ärztliches Beschäftigungsverbot Abschnitt 3. Kündigungsschutz Paragraf 17. Kündigungsverbot Abschnitt 4. Leistungen Paragraf 18. Mutterschutzlohn Paragraf 19. Mutterschaftsgeld Paragraf 20. Zuschuss zum Mutterschaftsgeld Paragraf 21. Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts Paragraf 22. Leistungen während der Elternzeit Paragraf 23. Entgelt bei Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen Paragraf 24. Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten Paragraf 25. Beschäftigung nach dem Ende des Beschäftigungsverbots Abschnitt 5. Durchführung des Gesetzes Paragraf 26. Aushang des Gesetzes Paragraf 27. Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers, Offenbarungsverbot der mit der Überwachung beauftragten Personen Paragraf 28. Behördliches Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr Paragraf 29. Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Jahresbericht Paragraf 30. Ausschuss für Mutterschutz Paragraf 31. Erlass von Rechtsverordnungen Abschnitt 6. Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften Paragraf 32. Bußgeldvorschriften Paragraf 33. Strafvorschriften Abschnitt 7. Schlussvorschriften Paragraf 34. Evaluationsbericht