§ 1 WpHG. Anwendungsbereich

Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG) vom 26. Juli 1994
[1. Januar 1998][1. August 1994]
§ 1. Anwendungsbereich § 1. Anwendungsbereich
Dieses Gesetz ist anzuwenden auf die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen, den börslichen und außerbörslichen Handel mit Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und Derivaten sowie auf Veränderungen der Stimmrechtsanteile von Aktionären an börsennotierten Gesellschaften. Dieses Gesetz ist anzuwenden auf den börslichen und außerbörslichen Handel mit Wertpapieren und Derivaten sowie auf Veränderungen der Stimmrechtsanteile von Aktionären an börsennotierten Gesellschaften.
[1. August 1994–1. Januar 1998]
1§ 1. Anwendungsbereich. Dieses Gesetz ist anzuwenden auf den börslichen und außerbörslichen Handel mit Wertpapieren und Derivaten sowie auf Veränderungen der Stimmrechtsanteile von Aktionären an börsennotierten Gesellschaften.
Anmerkungen:
1. 1. August 1994: Artt. 1, 20 S. 1 des Gesetzes vom 26. Juli 1994.

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