Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) vom 20. April 2009 Abschnitt 1. Zielsetzung Paragraf 1. Zielsetzung Abschnitt 2. Allgemeine Arbeitsbedingungen Paragraf 2. Allgemeine Arbeitsbedingungen Paragraf 2a. Gegenstand der Entlohnung Paragraf 2b. Anrechenbarkeit von Entsendezulagen Abschnitt 3. Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen Paragraf 3. Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen Paragraf 4. Branchen Paragraf 5. Arbeitsbedingungen Paragraf 6. Besondere Regelungen Paragraf 7. Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 1 Paragraf 7a. Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 2 Paragraf 8. Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen Paragraf 9. Verzicht, Verwirkung Abschnitt 4. Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche Paragraf 10. Anwendungsbereich Paragraf 11. Rechtsverordnung Paragraf 12. Berufung der Kommission Paragraf 12a. Empfehlung von Arbeitsbedingungen Paragraf 13. Rechtsfolgen Abschnitt 4a. Arbeitsbedingungen im Gewerbe des grenzüberschreitenden Straßentransports von Euro-Bargeld Paragraf 13a. Gleichstellung Abschnitt 4b. Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland Paragraf 13b. Zusätzliche Arbeitsbedingungen Paragraf 13c. Berechnung der Beschäftigungsdauer im Inland Abschnitt 5. Zivilrechtliche Durchsetzung Paragraf 14. Haftung des Auftraggebers Paragraf 15. Gerichtsstand Paragraf 15a. Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung Abschnitt 6. Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden Paragraf 16. Zuständigkeit Paragraf 17. Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden Paragraf 18. Meldepflicht Paragraf 19. Erstellen und Bereithalten von Dokumenten Paragraf 20. Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden Paragraf 21. Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge Paragraf 22 Paragraf 23. Bußgeldvorschriften Abschnitt 6a. Arbeits- und Sozialrechtliche Beratung Paragraf 23a. Leistungsanspruch Paragraf 23b. Verordnungsermächtigung Abschnitt 7. Schlussvorschriften Paragraf 24. Sonderregeln für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind Paragraf 24a. Übergangsregelung Paragraf 25. Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung Paragraf 26. Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe Paragraf 27. Sondervorschrift für den Straßenverkehrssektor Paragraf 28. Übergangsregelung für die Pflegebranche