Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 Abschnitt 1. Allgemeiner Teil Paragraf 1. Ziel des Gesetzes Paragraf 2. Anwendungsbereich Paragraf 3. Begriffsbestimmungen Paragraf 4. Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe Paragraf 5. Positive Maßnahmen Abschnitt 2. Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung Unterabschnitt 1. Verbot der Benachteiligung Paragraf 6. Persönlicher Anwendungsbereich Paragraf 7. Benachteiligungsverbot Paragraf 8. Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen Paragraf 9. Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung Paragraf 10. Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters Unterabschnitt 2. Organisationspflichten des Arbeitgebers Paragraf 11. Ausschreibung Paragraf 12. Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers Unterabschnitt 3. Rechte der Beschäftigten Paragraf 13. Beschwerderecht Paragraf 14. Leistungsverweigerungsrecht Paragraf 15. Entschädigung und Schadensersatz Paragraf 16. Maßregelungsverbot Unterabschnitt 4. Ergänzende Vorschriften Paragraf 17. Soziale Verantwortung der Beteiligten Paragraf 18. Mitgliedschaft in Vereinigungen Abschnitt 3. Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr Paragraf 19. Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot Paragraf 20. Zulässige unterschiedliche Behandlung Paragraf 21. Ansprüche Abschnitt 4. Rechtsschutz Paragraf 22. Beweislast Paragraf 23. Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände Abschnitt 5. Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse Paragraf 24. Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse Abschnitt 6. Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung Paragraf 25. Antidiskriminierungsstelle des Bundes Paragraf 26. Wahl der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Anforderungen Paragraf 26a. Rechtsstellung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung Paragraf 26b. Amtszeit der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung Paragraf 26c. Beginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Amtseid Paragraf 26d. Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung Paragraf 26e. Verschwiegenheitspflicht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung Paragraf 26f. Zeugnisverweigerungsrecht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung Paragraf 26g. Anspruch der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen Paragraf 26h. Verwendung der Geschenke an die Unabhängige Bundesbeauftragte oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung Paragraf 26i. Berufsbeschränkung Paragraf 27. Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Paragraf 28. Amtsbefugnisse der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung und Pflicht zur Unterstützung durch Bundesbehörden und öffentliche Stellen des Bundes Paragraf 29. Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen Paragraf 30. Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Abschnitt 7. Schlussvorschriften Paragraf 31. Unabdingbarkeit Paragraf 32. Schlussbestimmung Paragraf 33. Übergangsbestimmungen