§ 266 HGB. Gliederung der Bilanz

Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897
[28. Dezember 2012][29. Mai 2009]
§ 266. Gliederung der Bilanz § 266. Gliederung der Bilanz
(1) [1] Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. [2] Dabei haben große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3, 2) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. [3] Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden. [4] Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden. (1) [1] Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. [2] Dabei haben große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3, 2) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. [3] Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.
(2) AktivseiteA. Anlagevermögen:I. Immaterielle Vermögensgegenstände: (2) AktivseiteA. Anlagevermögen:I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte; 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte;
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten; 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;
3. Geschäfts- oder Firmenwert; 3. Geschäfts- oder Firmenwert;
4. geleistete Anzahlungen; 4. geleistete Anzahlungen;
II. Sachanlagen: II. Sachanlagen:
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken; 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;
2. technische Anlagen und Maschinen; 2. technische Anlagen und Maschinen;
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung; 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau; 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;
III. Finanzanlagen: III. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen; 1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen; 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
3. Beteiligungen; 3. Beteiligungen;
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
5. Wertpapiere des Anlagevermögens; 5. Wertpapiere des Anlagevermögens;
6. sonstige Ausleihungen. 6. sonstige Ausleihungen.
B. Umlaufvermögen:I. Vorräte: B. Umlaufvermögen:I. Vorräte:
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen; 2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
3. fertige Erzeugnisse und Waren; 3. fertige Erzeugnisse und Waren;
4. geleistete Anzahlungen; 4. geleistete Anzahlungen;
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen; 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen; 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
4. sonstige Vermögensgegenstände; 4. sonstige Vermögensgegenstände;
III. Wertpapiere: III. Wertpapiere:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen; 1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
2. sonstige Wertpapiere; 2. sonstige Wertpapiere;
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.
C. Rechnungsabgrenzungsposten. C. Rechnungsabgrenzungsposten.
D. Aktive latente Steuern. D. Aktive latente Steuern.
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.
(3) PassivseiteA. Eigenkapital:I. Gezeichnetes Kapital; (3) PassivseiteA. Eigenkapital:I. Gezeichnetes Kapital;
II. Kapitalrücklage; II. Kapitalrücklage;
III. Gewinnrücklagen: III. Gewinnrücklagen:
1. gesetzliche Rücklage; 1. gesetzliche Rücklage;
2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen; 2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen;
3. satzungsmäßige Rücklagen; 3. satzungsmäßige Rücklagen;
4. andere Gewinnrücklagen; 4. andere Gewinnrücklagen;
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag; IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag. V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.
B. Rückstellungen: B. Rückstellungen:
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen; 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;
2. Steuerrückstellungen; 2. Steuerrückstellungen;
3. sonstige Rückstellungen. 3. sonstige Rückstellungen.
C. Verbindlichkeiten: C. Verbindlichkeiten:
1. Anleihen, davon konvertibel; 1. Anleihen, davon konvertibel;
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten; 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen; 3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen; 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel; 5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen; 6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; 7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
8. sonstige Verbindlichkeiten, 8. sonstige Verbindlichkeiten,
- davon aus Steuern, - davon aus Steuern,
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit. - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
D. Rechnungsabgrenzungsposten. D. Rechnungsabgrenzungsposten.
E. Passive latente Steuern. E. Passive latente Steuern.
[29. Mai 2009–28. Dezember 2012]
1§ 266. Gliederung der Bilanz.
(1) [1] Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. [2] Dabei haben große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3, 2) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. [3] Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.
(2) Aktivseite
  • A. Anlagevermögen:
    • 2I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
      • 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte;
      • 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;
      • 3. Geschäfts- oder Firmenwert;
      • 4. geleistete Anzahlungen;
    • II. Sachanlagen:
      • 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;
      • 2. technische Anlagen und Maschinen;
      • 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
      • 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;
    • III. Finanzanlagen:
      • 1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
      • 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
      • 3. Beteiligungen;
      • 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
      • 5. Wertpapiere des Anlagevermögens;
      • 6. sonstige Ausleihungen.
  • B. Umlaufvermögen:
    • I. Vorräte:
      • 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
      • 2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
      • 3. fertige Erzeugnisse und Waren;
      • 4. geleistete Anzahlungen;
    • II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
      • 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
      • 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
      • 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
      • 4. sonstige Vermögensgegenstände;
    • 3III. Wertpapiere:
      • 1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
      • 2. sonstige Wertpapiere;
    • 4IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten.
  • 5D. Aktive latente Steuern.
  • 6E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.
(3) Passivseite
  • A. Eigenkapital:
    • I. Gezeichnetes Kapital;
    • II. Kapitalrücklage;
    • III. Gewinnrücklagen:
      • 1. gesetzliche Rücklage;
      • 72. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen;
      • 3. satzungsmäßige Rücklagen;
      • 4. andere Gewinnrücklagen;
    • IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
    • V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.
  • B. Rückstellungen:
    • 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;
    • 2. Steuerrückstellungen;
    • 3. sonstige Rückstellungen.
  • C. Verbindlichkeiten:
    • 1. Anleihen, davon konvertibel;
    • 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
    • 3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
    • 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
    • 5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
    • 6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
    • 7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
    • 8. sonstige Verbindlichkeiten,
      • davon aus Steuern,
      • davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten.
  • 8E. Passive latente Steuern.
Anmerkungen:
1. 1. Januar 1986: Artt. 1 Nr. 8, 13 S. 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1985.
2. 29. Mai 2009: Artt. 1 Nr. 18 Buchst. a Doppelbuchst. aa, 15 des Gesetzes vom 25. Mai 2009.
3. 29. Mai 2009: Artt. 1 Nr. 18 Buchst. a Doppelbuchst. bb, 15 des Gesetzes vom 25. Mai 2009.
4. 9. März 2000: Artt. 1 Nr. 5, 10 des Gesetzes vom 24. Februar 2000.
5. 29. Mai 2009: Artt. 1 Nr. 18 Buchst. a Doppelbuchst. cc, 15 des Gesetzes vom 25. Mai 2009.
6. 29. Mai 2009: Artt. 1 Nr. 18 Buchst. a Doppelbuchst. cc, 15 des Gesetzes vom 25. Mai 2009.
7. 29. Mai 2009: Artt. 1 Nr. 18 Buchst. b Doppelbuchst. aa, 15 des Gesetzes vom 25. Mai 2009.
8. 29. Mai 2009: Artt. 1 Nr. 18 Buchst. b Doppelbuchst. bb, 15 des Gesetzes vom 25. Mai 2009.