§ 266 HGB. Gliederung der Bilanz

Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897
[9. März 2000][1. Januar 1986]
§ 266. Gliederung der Bilanz § 266. Gliederung der Bilanz
(1) [1] Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. [2] Dabei haben große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3, 2) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. [3] Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden. (1) [1] Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. [2] Dabei haben große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3, 2) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. [3] Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.
(2) AktivseiteA. Anlagevermögen:I. Immaterielle Vermögensgegenstände: (2) AktivseiteA. Anlagevermögen:I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten; 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;
2. Geschäfts- oder Firmenwert; 2. Geschäfts- oder Firmenwert;
3. geleistete Anzahlungen; 3. geleistete Anzahlungen;
II. Sachanlagen: II. Sachanlagen:
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken; 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;
2. technische Anlagen und Maschinen; 2. technische Anlagen und Maschinen;
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung; 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau; 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;
III. Finanzanlagen: III. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen; 1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen; 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
3. Beteiligungen; 3. Beteiligungen;
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
5. Wertpapiere des Anlagevermögens; 5. Wertpapiere des Anlagevermögens;
6. sonstige Ausleihungen. 6. sonstige Ausleihungen.
B. Umlaufvermögen:I. Vorräte: B. Umlaufvermögen:I. Vorräte:
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen; 2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
3. fertige Erzeugnisse und Waren; 3. fertige Erzeugnisse und Waren;
4. geleistete Anzahlungen; 4. geleistete Anzahlungen;
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen; 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen; 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
4. sonstige Vermögensgegenstände; 4. sonstige Vermögensgegenstände;
III. Wertpapiere: III. Wertpapiere:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen; 1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
2. eigene Anteile; 2. eigene Anteile;
3. sonstige Wertpapiere; 3. sonstige Wertpapiere;
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. IV. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten.
C. Rechnungsabgrenzungsposten. C. Rechnungsabgrenzungsposten.
(3) PassivseiteA. Eigenkapital:I. Gezeichnetes Kapital; (3) PassivseiteA. Eigenkapital:I. Gezeichnetes Kapital;
II. Kapitalrücklage; II. Kapitalrücklage;
III. Gewinnrücklagen: III. Gewinnrücklagen:
1. gesetzliche Rücklage; 1. gesetzliche Rücklage;
2. Rücklage für eigene Anteile; 2. Rücklage für eigene Anteile;
3. satzungsmäßige Rücklagen; 3. satzungsmäßige Rücklagen;
4. andere Gewinnrücklagen; 4. andere Gewinnrücklagen;
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag; IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag. V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.
B. Rückstellungen: B. Rückstellungen:
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen; 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;
2. Steuerrückstellungen; 2. Steuerrückstellungen;
3. sonstige Rückstellungen. 3. sonstige Rückstellungen.
C. Verbindlichkeiten: C. Verbindlichkeiten:
1. Anleihen, davon konvertibel; 1. Anleihen, davon konvertibel;
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten; 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen; 3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen; 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel; 5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen; 6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; 7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
8. sonstige Verbindlichkeiten, 8. sonstige Verbindlichkeiten,
- davon aus Steuern, - davon aus Steuern,
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit. - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
D. Rechnungsabgrenzungsposten. D. Rechnungsabgrenzungsposten.
[1. Januar 1986–9. März 2000]
1§ 266. Gliederung der Bilanz.
(1) [1] Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. [2] Dabei haben große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3, 2) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. [3] Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.
(2) Aktivseite
  • A. Anlagevermögen:
    • I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
      • 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;
      • 2. Geschäfts- oder Firmenwert;
      • 3. geleistete Anzahlungen;
    • II. Sachanlagen:
      • 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;
      • 2. technische Anlagen und Maschinen;
      • 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
      • 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;
    • III. Finanzanlagen:
      • 1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
      • 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
      • 3. Beteiligungen;
      • 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
      • 5. Wertpapiere des Anlagevermögens;
      • 6. sonstige Ausleihungen.
  • B. Umlaufvermögen:
    • I. Vorräte:
      • 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
      • 2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
      • 3. fertige Erzeugnisse und Waren;
      • 4. geleistete Anzahlungen;
    • II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
      • 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
      • 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
      • 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
      • 4. sonstige Vermögensgegenstände;
    • III. Wertpapiere:
      • 1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
      • 2. eigene Anteile;
      • 3. sonstige Wertpapiere;
    • IV. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten.
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten.
(3) Passivseite
  • A. Eigenkapital:
    • I. Gezeichnetes Kapital;
    • II. Kapitalrücklage;
    • III. Gewinnrücklagen:
      • 1. gesetzliche Rücklage;
      • 2. Rücklage für eigene Anteile;
      • 3. satzungsmäßige Rücklagen;
      • 4. andere Gewinnrücklagen;
    • IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
    • V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.
  • B. Rückstellungen:
    • 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;
    • 2. Steuerrückstellungen;
    • 3. sonstige Rückstellungen.
  • C. Verbindlichkeiten:
    • 1. Anleihen, davon konvertibel;
    • 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
    • 3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
    • 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
    • 5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
    • 6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
    • 7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
    • 8. sonstige Verbindlichkeiten,
      • davon aus Steuern,
      • davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten.
Anmerkungen:
1. 1. Januar 1986: Artt. 1 Nr. 8, 13 S. 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1985.