§ 640 ZPO
Civilprozeßordnung vom 30. Januar 1877
[1. Januar 1962] | [1. Oktober 1950] |
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§ 640 | § 640 |
(1) Auf einen Rechtsstreit, der die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern- oder Kindesverhältnisses zwischen den Parteien oder die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der elterlichen Gewalt der einen Partei über die andere zum Gegenstand hat, sind die Vorschriften der §§ 613, 617, 618, 619, des § 622 Abs. 1 und der §§ 625, 626, 628 und 635 entsprechend anzuwenden. | (1) Auf einen Rechtsstreit, der die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes, die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern- oder Kindesverhältnisses zwischen den Parteien oder die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der elterlichen Gewalt der einen Partei über die andere zum Gegenstande hat, [gelten] die Vorschriften des § 607 Abs. 1, der §§ 613, […] 617, 618, 619, des § 622 Abs. 1 und der §§ 625, 626, 628, 634, 635 und 637 entsprechend[…]. |
(2) [1] Mit einer der in Absatz 1 bezeichneten Klagen kann eine Klage anderer Art nicht verbunden werden. [2] Eine Widerklage anderer Art kann nicht erhoben werden. | (2) [1] Mit einer der im Abs. 1 bezeichneten Klagen kann eine Klage anderer Art nicht verbunden werden. [2] Eine Widerklage anderer Art kann nicht erhoben werden. |
(3) [(weggefallen)] |
[1. Oktober 1950–1. Januar 1962]
1§ 640.
2(1) Auf einen Rechtsstreit, der die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes, die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern- oder Kindesverhältnisses zwischen den Parteien oder die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der elterlichen Gewalt der einen Partei über die andere zum Gegenstande hat, [gelten] die Vorschriften des § 607 Abs. 1, der §§ 613, […] 617, 618, 619, des § 622 Abs. 1 und der §§ 625, 626, 628, 634, 635 und 637 entsprechend[…].
(2) [1] Mit einer der im Abs. 1 bezeichneten Klagen kann eine Klage anderer Art nicht verbunden werden. [2] Eine Widerklage anderer Art kann nicht erhoben werden.
- Anmerkungen:
- 1. 1. August 1938: §§ 44 Abs. 1, 87 Abs. 1 S. 1 der Verordnung vom 27. Juli 1938.
- 2. 1. Oktober 1950: Anlage 2, Artt. 9, 8 Nr. I des Gesetzes vom 12. September 1950.
- 3. 1. Oktober 1950: Anlage 2, Artt. 9, 8 Nr. I des Gesetzes vom 12. September 1950.